Dokumente, die Sie vor dem Fahrzeugkauf kontrollieren sollten

Viele Dokumente sollten Sie vor einem Gebrauchtwagenkauf kontrollieren. Damit Sie hier nicht den Überblick verlieren, zeigen wir Ihnen im folgenden Blogbeitrag, was Sie auf jeden Fall begutachten sollten, um im Anschluss an den Autokauf nicht eine böse Überraschung zu erleben.

Der Neue Gebrauchte

Sie haben Ihr altes Fahrzeug zu einem guten Preis bei einem Autoankäufer verkauft und haben nun Ihren Traumwagen gefunden? Jetzt sollten Sie Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Schauen Sie sich in Ruhe alle verfügbaren Dokumente an, da Sie hier aufschlussreiche Informationen über das Fahrzeug erhalten. Hier können Sie Informationen zu Tricksereien und über den tatsächlichen Zustand des Autos finden. 

 

Die Zulassungsbescheinigung Teil I

Zu den wichtigsten Dokumenten gehören die beiden Zulassungsbescheinigungen. Diese ersetzen bereits seit 2005 den Fahrzeugbrief- und schein. Teil I müssen Sie immer mitführen und nur die Fahrzeuge die angemeldet sind haben diesen. Wird das Fahrzeug abgemeldet, müssen Sie eine Abmeldebescheinigung besitzen. 

 

Die Zulassungsbescheinigung Teil II

Kaufen Sie ein Fahrzeug, werden Sie auch Besitzer der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Besitzerurkunde sollten Sie immer an einem sicheren Ort aufbewahren, denn hier ist auch der Fahrzeughalter eingetragen. Ist der Verkäufer nicht der Eigentümer, sollten Sie sich eine Vollmacht aushändigen lassen die belegt, dass dieser das Auto auch verkaufen darf. Außerdem sollten Sie sich den Personalausweis zusätzlich kopieren.

 

Überprüfen Sie genau die beiden Zulassungsbescheinigungen, ob hier die Einträge übereinstimmen. Auch die Fahrgestellnummer muss mit dem Eintrag im Teil II identisch sein. 

 

Das Scheckheft

Hier können Sie überprüfen, ob bei dem Auto die Inspektionen regelmäßig durchgeführt wurden. Ist diese komplett können Sie davon ausgehen, dass das Auto auch gut gepflegt wurde. Sollte ein Scheckheft fehlen, können Sie eventuell durch vorhandene Werkstattrechnungen kontrollieren, wie das Auto gewartet wurde. 

 

Der TÜV

Nur eine vorhandene Plakette genügt nicht. Sie sollten sich auch die Prüfbescheinigungen zeigen lassen. Hierdurch erhalten Sie einen Nachweis der letzten Prüfung und müssen diesen auch bis zur nächsten aufbewahren. Zudem erhalten Sie hier weiter Informationen zum Zustand. Hier könnte vermerkt sein, dass der Vorbesitzer Mängel beseitigen musste. Kontrollieren Sie, ob diese Reparaturen auch erledigt wurden. Sollte die nächste HU bereits vor der Tür stehen könnte dies bedeuten, dass der Verkäufer das Auto schnell verkaufen möchte, da teure Reparaturen anstehen. Hier sollte das Auto genau geprüft werden. Um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, hätte der Verkäufer das Auto nämlich beim TÜV vorgefahren. 

 

Der Kaufvertrag

Um Probleme zu vermeiden sollten Sie auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Kommt es zu einem mündlichen Kaufvertrag, sollten Sie unbedingt einen Zeugen dabei haben. Musterverträge finden Sie massenweise im Internet.

 

Im Vertrag sollte aber auch das mitgelieferte Zubehör enthalten sein. Käufer und Verkäufer sollten alle Angaben im Vertrag machen. Hierzu gehören neben der Telefonnummer auch die Adressen beider Parteien und die Personalausweisnummern. Achten Sie auf die Richtigkeit der enthaltenen Fahrgestellnummer und die Nummer der Zulassungsbescheinigung. Zusätzlich sollte der Kaufpreis enthalten sein und beide Parteien müssen den Kaufvertrag unterschreiben. 

 

Vorteilhaft ist es, wenn Sie auch die Bedienungsanleitung des Autos erhalten.