Gewährleistung und Garantie beim Autokauf

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, kaufen Sie einen Gebrauchtwagen besser bei einem Händler. Dieser unterliegt nämlich der Sachmängelhaftung, eine Privatperson nicht. Der folgende Blogeintrag erklärt Ihnen die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung und worauf Sie beim Kauf zusätzlich achten sollten. 

Die Sachmängelhaftung

Kaufen Sie Ihr gebrauchtes Auto bei einem Händler, besteht laut Gesetzgeber eine zweijährige Sachmängelhaftung. Dies kann auch nicht wie früher auf ein Jahr verkürzt werden. Sollten Sie in dieser Zeit Mängel feststellen, können Sie diese nachbessern lassen. Das zählt aber nicht für Verschleißteile.

 

Aber auch bei Verschleißteilen darf nur ein altersgerechter Verschleiß auftreten. Dies nachzuweisen kann mitunter aber recht schwierig sein und muss manchmal per Gericht geklärt werden. Sollten Sie einen nichtüblichen Mangel an einem Verschleißteil feststellen kann es sich lohnen, wenn Sie im Internet nach entsprechenden Urteilen suchen.

 

Die Sachmängelhaftung tritt aber nur ein, wenn diese bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer nachweisen können, dass dies eventuell nicht der Fall war. Ist diese Frist verstrichen, ist dies Ihre Aufgabe, die oft nicht leicht ist. Es kann vorteilhaft sein, wenn Sie Ihr Auto bei einem Händler mit angeschlossener Werkstatt kaufen. So kann dieser einen Mangel sofort beheben. Sonst sollten Sie im Vorfeld klären, welche Werkstatt Sie zur Behebung aufsuchen können.

 

Die Garantievereinbarung der Händler

Bei jungen Gebrauchtwagen bieten viele Händler eine zusätzliche Garantie. Diese können Sie auch oft zusätzlich abschließen. Denn hier spielt es keine Rolle wann der Schaden auftritt. Sie müssen zu keiner Zeit etwas nachweisen. Besonders wenn Sie sich für den Kauf eines hochwertigen Gebrauchtwagens entscheiden, kann sich eine solche Garantievereinbarung lohnen. Achten Sie aber darauf, was die Vereinbarung alles abdeckt.

 

Achten Sie auf die Fristen

Bei einer Sachmängelhaftung müssen Sie beachten, dass eine Verjährung gehemmt wird, wenn es zu Verhandlungen kommt. Ist es zu einer Einigung zwischen Ihnen und dem Händler gekommen, läuft diese weiter.

 

Auto mit Restgarantie kaufen

Wenn Sie nun einen jungen Gebrauchten gekauft haben, können Sie sich bei einem Mangel auch auf die Restgarantie der Hersteller berufen. Um diese zu beanspruchen benötigen Sie aber das Garantiebuch oder Garantiescheckheft. Natürlich müssen ebenfalls alle Wartungsintervalle wahrgenommen worden sein. Der Bundesgerichtshof hat es den Käufern aber erleichtert. Sie müssen nicht automatisch auf Ihren Garantieanspruch verzichten, wenn nicht alle Inspektionen vorgenommen wurden. Steht eine solche Klausel in den AGBs ist diese unwirksam. Ist der Schaden aber aufgrund einer versäumten Inspektion entstanden, entfällt die Reparaturkostengarantie. Bisher war es so, dass diese Garantie verfällt, sobald Sie eine Inspektion versäumen. 

 

Vorsicht bei Privatkäufen

Wenn Sie Ihr gebrauchtes Auto allerdings von einem Privatmann kaufen, kann dieser die Sachmängelhaftung ausschließen. Anspruch haben Sie wahrheitsgemäßen Angaben wie Unfallfreiheit oder Kilometerleistung. Wird ein Mangel arglistig verschwiegen, haftet auch der Privatmann. Sollten Sie Ihr Auto an den Autoankauf Hamburg verkaufen wollen, können Sie also auf eine Sachmängelhaftung verzichten.

 

Achtung

Gewerbliche Händler versuchen immer wieder ein Fahrzeug als Privatverkauf zu deklarieren. Hier sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen.

 

Die häufigsten Schäden bei einem Gebrauchtwagen

Im ersten Jahr nach dem Kauf sind die häufigsten Schäden Defekte an der Elektronik. Häufig kommt es aber auch zu Schäden am Kühlsystem, an der Kraftstoffanlage und am Motor. Ob dies dann ein Fall für die Sachmängelhaftung ist, kann meist nur ein Gutachter ermitteln. Beruft sich der Verkäufer auf das Argument, dass es sich um ein Verschleißteil handelt, können Sie Ihr Recht nur per Gericht einklagen.