Verunfallten Wagen verkaufen - Das muss beachtet werden

Beim Verkauf eines verunfallten Fahrzeuges muss einiges beachtet werden. Doch nicht jedes Auto, das in einen Verkehrsunfall verwickelt war, ist auch gleich ein Unfallwagen. Ob Unfallfahrzeug oder nicht - bei einem Verkauf müssen alle Optionen abgewägt werden, um für die eigene Situation den bestmöglichen Verkaufsweg zu finden. Tipps rund um dieses Thema finden Sie hier. 

Wann ist ein Gebrauchtwagen ein Unfallwagen?

Die Mehrzahl der Autofahrer ist in Ihrer Zeit als Fahrzeugbesitzer in einen kleinen oder größeren Straßenunfall verwickelt. Den ein oder anderen Schaden trägt ein Wagen nach jahrelanger und häufiger Nutzung nun mal davon. Doch keine Panik, äußere Beschädigungen machen aus Ihrem Auto nicht gleich einen Unfallwagen. Lassen Sie sich von Lackkratzern nicht verunsichern. Ihren Wagen müssen Sie erst dann als Unfallfahrzeug bezeichnen und beim Verkauf als solchen deklarieren, wenn Ihr Fahrzeug tatsächlich durch einen Verkehrsunfall einen Schaden abbekommen hat. Außerdem spielt die Größe des Schadens in dieses Thema mit ein. Von einem Schaden wird nämlich erst dann gesprochen, wenn dieser mindestens 200 Euro beträgt. Des Weiteren muss der Schaden beim Verkauf erst dann erwähnt werden, wenn sich die Reparaturkosten auf rund 1.500 Euro belaufen. Selbst wenn die Fahrsicherheit durch die Reparatur an wichtigen Funktionselementen wiederhergestellt wurde, ist der Wert des Pkws geringer als vor dem Verkehrsunfall. 

Möglichkeiten für den Verkauf

Die Wertminderung durch den Unfallschaden schließt einen Verkauf des verunfallten Kfzs nicht aus. Zunächst sollten Sie sich die fachmännische Einschätzung verschiedener Gebraucht- und Unfallwagenhändler einholen. Um den weiteren Verlauf bestimmen zu können ist es wichtig, den exakten Restwert Ihres Wagens zu kennen. Als Laie kann man dies meist nicht genau einschätzen. Die allgemeine Regel lautet: Je größer der Schaden, desto größer die Wertminderung und damit der Preisnachlass. Jedoch kann eine professionelle Reparatur durch einen qualifizierten Service den Wert wieder etwas anheben. Stellen Sie daher sicher, dass Ihr Wagen fachgerecht repariert wurde, bevor Sie Ihr Fahrzeug an eine Privatperson verkaufen. Beim Verkauf an einen Gebrauchtwagenhändler ist eine vorzeitige Reparatur nicht zwingend notwendig. Dieser hat selbst die Möglichkeit den Wagen aufzuwerten und die Fahrsicherheit wiederherzustellen. Möchten Sie Ihr Fahrzeug an eine Privatperson verkaufen, stellt das Internet eine gute Möglichkeit dar. Dort können Fotos hochgeladen werden, was einem Interessenten ermöglicht, bereits im Voraus einen Eindruck von dem Wagen zu bekommen. So muss dieser nicht extra zu Ihnen nach Hause kommen, um dann eventuell festzustellen, dass er kein Interesse an dem Fahrzeug hat. Auf Internetportalen ist eine richtige und ausführliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes wichtig. Unabhängig vom Verkaufsweg für den Sie sich entscheiden, müssen Sie in jedem Fall den Schaden in den Fahrzeugdokumenten vermerken und mindestens mündlich beim Interessenten ansprechen. Ist ein Schaden nicht vermerkt, kann der Käufer bis zu zwei Wochen nach Vertragsabschluss den Kaufpreis zurückverlangen. Selbst wenn der Verkäufer nichts von dem Schaden wusste, gilt diese Regelung. Daher darf die Unfallfreiheit des Wagens nur dann bestätigt werden, wenn dieser auch vor der Besitzzeit des Verkäufers keinen Unfallschaden erlitten hat. Um sich abzusichern können Sie sich in einer Fachwerkstatt informieren, ob eventuelle Spätfolgen zu befürchten sind. 

In der Regel bekommen Sie Ihr Auto trotz Unfallschaden noch verkauft. Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug einen Totalschaden hat, kann dies immer noch ausgeschlachtet werden. Hier verdienen Sie meist nichts mehr, jedoch fallen auch keine Kosten für Sie an, wenn Sie Ihren Wagen von einer Autoverwertung abholen lassen.